
Betreuung
Unsere Demenz-Tagespflege: Betreuung für Menschen mit Gedächtnisstörung oder Demenz-Erkrankungen
DEMENZ-TAGESPFLEGE
Demenz-Tagespflege München: Erhalt der Lebensqualität und Zufriedenheit
Begegnung und Aktivität stellen wir in den Mittelpunkt
Wir unterstützen Betroffene und deren Angehörige bei der Alltagsbewältigung durch eine fachlich kompetente, anregende und herzliche Betreuung tagsüber. Das Team der Tagespflege des Marion von Tessin Memory- Zentrums engagiert sich auf höchstem Niveau, um den Gästen ein an Lebensqualität und Zufriedenheit orientiertes Leben unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Tagesgäste zu erhalten und zu fördern. Wir bieten eine gästeorientierte Tagesstrukturierung, die die jeweiligen Bedürfnisse berücksichtigt.
Rufen Sie uns gerne an
„Nymphenburg“: +49 (0)89 21 54321 77„Theresienwiese“: +49 (0)89 21 54321 83

Begegnung und Aktivität stehen im Mittelpunkt
Eine offene und anregende Atmosphäre mit Musik, kreativen Angeboten und Aktivität sind uns besonders wichtig. Außerdem pflegen wir gemeinsame Mahlzeiten, Spaziergänge und Unternehmungen. Unser Pflegeleitbild ist geprägt durch eine ganzheitliche, aktivierende und ressourcenorientierte Pflege.
In unserer Tagespflege möchten wir
- Individuell auf jeden Einzelnen, dessen Ressourcen und Biografie eingehen
- Gemeinsame Aktivitäten, Ausflüge und Unternehmungen pflegen
- Die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben fördern
- Alltagsfähigkeiten erhalten und trainieren
- Kontakte zu anderen Betroffenen herstellen
- Eine anregende, offene und kreative Atmosphäre schaffen
- Angehörige entlasten, begleiten und beraten
- Mit anderen Einrichtungen kooperieren, um für Sie ein optimales Versorgungskonzept zu erstellen


Unsere Schwerpunkte bei der Tagespflege
- Ausführliche Beratungsgespräche, ggf. auch in Form eines Hausbesuchs (z. B. über Finanzierung, Zusatzhilfen, sozialrechtliche Fragen, Betreuungskonzepte u. a.)
- Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegraden oder des Betreuungsgeldes
- Fallbegleitung
- Gemeinsame Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee) unter Beachtung von individuellen Diätplänen
- Medizinisch-pflegerische Maßnahmen
- Aktivierende und Biografie-orientierte Betreuung, Tagesstrukturierung
- Spezielle Aktivierungsangebote wie Musik-, Kunst- und Bewegungsgruppe, Haushaltstraining, tiergestütztes Angebot
- Angebote für Angehörige wie Angehörigenstamm-tisch/-gruppe, gemeinsame Unternehmungen
- Fahrdienst nach Absprache
Auf Wertschätzung, Herzlichkeit, Kreativität und fachliche Kompetenz legen wir großen Wert. Ein ganzheitlicher Ansatz in Betreuung und Behandlung ist uns dabei besonders wichtig.
Theresienwiese
Demenz-Tagespflege "Theresienwiese"
Marion von Tessin Memory-Zentrum gGmbH
Herzog-Heinrich-Straße 22
80336 München
Tel.: +49 (0)89 21 54321 83
Fax: +49 (0)89 21 54321 30
E-Mail: tagespflege@mvt-zentrum.de
Ansprechpartnerin: Louisa Wowra, Pflegedienstleitung
Montag bis Freitag, 7:30 bis 16:30 Uhr
Aufnahme erfolgt nach einem Aufnahmegespräch. Sie können gerne zum „Schnuppern“ oder für einen Probetag vorbeikommen. In Einzelfällen bieten wir auch Hausbesuche zur Beratung an.
Brunnen, Nymphenburgerstr. 92, München. Bild: Rufus46, CC BY-SA 3.0
Nymphenburg
Demenz-Tagespflege "Nymphenburg"
Marion von Tessin Memory-Zentrum gGmbH
Nymphenburger Straße 92
80636 München
Tel.: +49 (0)89 215 4321 77
Fax: +49 (0)89 21 54321 78
E-Mail: tagespflege@mvt-zentrum.de
Ansprechpartnerin: Silvia Hille, Pflegedienstleitung
Montag bis Freitag: 7:30 – 16:30 Uhr
Aufnahme erfolgt nach einem Aufnahmegespräch. Sie können gerne zum „Schnuppern“ oder für einen Probetag vorbeikommen. In Einzelfällen bieten wir auch Hausbesuche zur Beratung an.

Weitere Informationen
Die Kosten werden anteilig von den Pflegekassen übernommen. Wir beraten Sie gerne.
Unsere Tagespflege-Gäste werden normalerweise mit einem Taxiservice abgeholt und nachmittags nach Hause gebracht.
Aktuelles und Wissenswertes
Häufige Fragen und Antworten zur Alzheimer-Krankheit und Demenz

Betreuung
Wie kann die Betreuung von Menschen mit Demenz organisiert werden – zu Hause oder in einer Einrichtung?
Die Betreuung einer an Demenz erkrankten Person ist eine herausfordernde Aufgabe, bei der die Wahl der passenden Unterstützung essenziell ist. Ob die Betreuung zu Hause, in einer Tagespflege oder in einer stationären Einrichtung stattfindet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Versorgungsformen.
Viele Menschen wünschen sich, möglichst lange im eigenen Zuhause leben zu dürfen und einen Umzug in ein Pflegeheim zu vermeiden. Gerade bei einer Demenzerkrankung kann die Kombination aus ambulanter Hilfe zuhause und einer teilstationären Anbindung eine gute Lösung darstellen:
- Ambulante und teilstationäre Versorgung
So kann ein Pflegedienst bei der Grundpflege, der Medikamenteneinnahme, der Nahrungsaufnahme und der Haushaltsführung unterstützen. Zusätzlich gibt es ab Pflegegrad 2 ein gesondertes Budget für das teilstationäre Angebot der Tagespflege. Die Tagespflege-Einrichtungen können Menschen an festgelegten Tagen, meist unter der Woche, besuchen. In der Regel verfügen Tagespflege-Einrichtungen über einen Fahrdienst, der die Besucher und Besucherinnen morgens zuhause abholt und nachmittags wieder zurück bringt. Der Besuch einer Tagespflege ermöglicht Menschen mit Demenz Orientierung durch einen strukturierten Tagesablauf. Wichtig sind geregelte Mahlzeiten und die Förderung des Austausches der Gäste der Tagespflege untereinander. Darüber hinaus gibt es auch Angebote wie Gedächtnistraining, die aktivierend wirken können. - Stationäre Versorgung
Wenn eine ambulante und teilstationäre Versorgung nicht ausreichend ist, kann eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim erfolgen. Für eine Aufnahme in einem Pflegeheim muss die Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Die Pflegeversicherung übernimmt in Abhängigkeit des Pflegegrades einen Teil der Kosten für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen. Meist müssen pflegebedürftige Personen aber einen Eigenanteil zahlen, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken.
Neben der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim gibt es auch andere Wohnformen wie z. B. die Versorgung in einer ambulant betreuten Demenz-Wohngemeinschaft. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.
Betreuungsangebote
Darüber hinaus können Betreuungsangebote, wie der Besuch eines ehrenamtlichen Helfers oder einer Helferin beim pflegebedürftigen Menschen Zuhause oder die Betreuung der pflegebedürftigen Person in einer Betreuungsgruppe in Anspruch genommen werden:
- Ehrenamtlicher Helferkreis
Der Vorteil eines ehrenamtlichen Helfers oder einer ehrenamtlichen Helferin ist, dass dieses Angebot auch bei Menschen mit Mobiliätseinschränkungen stattfinden kann. Der Helfer oder die Helferin betreut die pflegebedürftige Person stundenweise daheim und geht dabei auf deren Interessen und individuelle Bedürfnisse ein. - Betreuungsgruppen
Eine weitere Möglichkeit ist der Besuch einer Betreuungsgruppe, in der mehrere pflegebedürftige Menschen für einige Stunden betreut werden. In der Regel gibt es ein Programm bestehend aus gemeinsamen Kaffeerunden, sozialem Austausch und verschiedenen Aktivierungsangeboten, um die vorhandenen Fähigkeiten der Besucher und Besucherinnen möglichst lange zu erhalten.
Ein positiver Effekt beider Angebote ist die zeitgleiche Entlastung pflegender Angehöriger. Generell ist es empfehlenswert, sich vorab bei den oben genannten Diensten zu erkundigen, ob eine Abrechnung über den Entlastungbetrag ab Pflegegrad 1 möglich ist.

Angehörige
Welche Unterstützung können pflegende Angehörige von Demenz-Erkrankten erhalten?
Der Umgang mit der Demenzerkrankung kann eine herausfordernde und verantwortungsvolle Aufgabe für Angehörige sein. Es gibt Hilfe und Beratung durch verschiedene Institutionen.
- Hausarztpraxen und Fachärzte und Fachärztinnen für Neurologie/Psychiatrie
- Ärzte und Ärztinnen in Gedächtnissprechstunden oder Gedächtnisambulanzen
- Alzheimer-Gesellschaften (u.a. Deutsche Alzheimer-Gesellschaft oder lokale Alzheimer-Gesellschaften)
- Pflegestützpunkte (z.B. Pflegestützpunkt des Landkreises München)
- ambulante Pflegedienste
- Fachstellen für pflegende Angehörige
- Pflegeversicherungen
Viele pflegebedürftige Menschen haben das Bedürfnis möglichst lange im eigenen Zuhause leben zu können. Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag können pflegende Angehörige Entlastung bei ihrem wertvollen Engagement erhalten. Unterschieden werden Angebote zur Entlastung im Alltag, Betreuungsangebote und Angebote zur Entlastung von Pflegenden:
Unter die Entlastungsangebote fallen beispielsweise Alltagsbegleitung und haushaltsnahe Dienstleistungen.
Alltagsbegleiter und Alltagsbegleiterinnen
Die Aufgabe von Alltagsbegleiterinnen bzw. Alltagsbegleiter ist es, die betroffene Person beim Umgang mit allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags zu unterstützen. So geben sie dem pflegebedürftigen Menschen Hilfestellungen z. B. beim Einkaufen und Kochen oder begleiten sie zu Behörden. Ziel dabei ist es, den Menschen in seiner Selbstständigkeit zu fördern.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Hilfeleistungen wie z. B. die Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Kochen, Wäschepflege in Kombination mit stundenweiser Betreuung, Begleitung bei Spaziergängen, Begleitung zu Ärzten oder Ärztinnen und Behörden sowie Unterstützung beim Schriftverkehr.
Entlastung von der Pflegesituation kann man beispielsweise auch in Angehörigengruppen erfahren. Hier können sich Angehörige mit Menschen austauschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Die Gruppe bietet Raum, Belastungen anzusprechen und Erfahrungen zu teilen. Angehörigengruppen zeigen, dass man mit den eigenen Fragestellungen nicht alleine ist. Meist werden Angehörigengruppen von einer Fachkraft geleitet, die moderiert und Impulse von außen zum Krankheitsbild und zum Umgang mit den Betroffenen geben kann.
Außerdem kann für eine pflegende Person, die wegen Krankheit, Urlaub oder Erschöpfung eine Pause braucht, eine Ersatzpflege zu Hause oder kurzzeitig in einer Einrichtung organisiert werden („Verhinderungspflege“). Das entlastet die pflegende Person und sichert die Versorgung des Demenz-Erkrankten/der Demenz-Erkrankten.
Darüber hinaus kann man im Rahmen einer „Kurzzeitpflege“, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Krise, in der mehr Unterstützung benötigt wird, für eine begrenzte Zeit in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, was auch zur Entlastung von Pflegenden beiträgt. In der Regel übernimmt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 die Kosten für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Kommunikation und Umgang mit Menschen mit Demenz
Der Umgang mit Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind, erfordert viel Einfühlsamkeit, Geduld und eine respektvolle Haltung gegenüber der betroffenen Person. Die mit der Erkrankung einhergehenden Veränderungen sind auch für das Umfeld, die An- und Zugehörigen oft sehr belastend. Daher ist das Hinzuziehen von Hilfen ratsam.
Oftmals führen Einschränkungen der Merkfähigkeit und der Orientierung bei den Menschen zu großer Unsicherheit, Hilflosigkeit und einem starken Kontrollverlust, was sich in Verzweiflung, Trauer, Wut und Aggressivität äußern kann. Hierbei ist es hilfreich, wenn sich Angehörige und Begleitpersonen ruhig verhalten, Verständnis für die aufkommenden Gefühle zeigen und in kurzen und klaren Sätzen sprechen. Es ist wichtig, nicht zu viele Informationen in kurzer Zeit zu vermitteln, sondern die Aufmerksamkeit auf eine wesentliche Sache zu lenken. Zudem ist es ratsam ein Korrigieren zu vermeiden und der Person durch offene Fragen dabei zu helfen sich zu erinnern, ohne zu drängeln. Wenn Ereignisse durcheinandergebracht werden, ist es gut zuzuhören und dem Gegenüber auf der emotionalen Ebene Verständnis entgegenzubringen.

Angehörige
Welche Leistungs-Ansprüche haben Menschen mit Demenzerkrankung?
Pflegebedürftige können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, wenn deren Pflegeleistungen sowie ihr Einkommen und Vermögen bzw. das der zum Unterhalt verpflichteten Personen nicht ausreichen, um den Gesamtpflegebedarf zu decken.
Leistungen der Hilfe zur Pflege umfassen z. B. häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, sowie die stationäre Pflege. Beantragt werden kann Hilfe zur Pflege bei der Behörde des entsprechenden Bezirkes. Für München ist der Bezirk Oberbayern Ansprechpartner.
Die Pflegeversicherungen bieten finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Alter auf Pflege angewiesen sind. Sie umfasst verschiedene Leistungen wie häusliche Pflege, stationäre Pflege in Pflegeeinrichtungen sowie teilstationäre Pflege. Je nach Pflegegrad werden die Leistungen z. B. in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmitteln gewährt.
Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Pflegeleistungen der Pflegeversicherung findet man auf den Webseiten der Pflege- und Krankenkassen sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Pflegebedürftige können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, wenn deren Pflegeleistungen sowie ihr Einkommen und Vermögen bzw. das der zum Unterhalt verpflichteten Personen nicht ausreichen, um den Gesamtpflegebedarf zu decken.
Leistungen der Hilfe zur Pflege umfassen z. B. häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds, sowie die stationäre Pflege. Beantragt werden kann Hilfe zur Pflege bei der Behörde des entsprechenden Bezirkes. Für München ist der Bezirk Oberbayern Ansprechpartner.
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern an pflegebedürftige Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Nach Antragstellung beim Bayerischen Landesamt für Pflege erhalten die Pflegebedürftigen aktuell eine jährliche Zahlung von 1.000 €. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Die leistungsempfangende Person darf entscheiden, ob sie das Landespflegegeld nutzt, um sich selbst etwas Gutes zu tun oder, um ihren pflegenden An- und Zugehörigen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen.

Rechtliches
Rechtliche Vorsorge – was versteht man unter einer geregelten Vorsorge?
Eine geregelte Vorsorge kann von unschätzbarem Wert sein, wenn Menschen aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung, wie z. B. einer fortschreitenden Demenz, in die Lage kommen, nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig zu sein. Es ist wichtig, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen und eine oder mehrere Vertrauensperson(en) zu bestimmen, die im Bedarfsfall die Angelegenheiten im Sinne der betroffenen Person regeln dürfen.
Dafür kann jeder Mensch eine Vorsorgevollmacht erstellen, in der die bevollmächtigte(n) Person(en) festgelegt werden. Dieser Schritt ist wesentlich, da An- und Zugehörige kein automatisches Vertretungsrecht haben. Auch das Notvertretungsrecht erlaubt Ehepartnern nur für maximal sechs Monate, die Gesundheitssorge zu übernehmen und ersetzt keine Vollmacht. Bevollmächtigte dürfen z. B. von Ärzten oder Ärztinnen Auskünfte über den Gesundheitszustand der betroffenen Person erhalten und in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden. Zudem können sie Anträge bei Krankenkassen und Behörden stellen, einen Pflegedienst oder einen Platz in einem Pflegeheim organisieren und die Finanzen des Vollmachtgebers regeln.
Eine gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein volljähriger Mensch wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, z. B. wegen einer Demenz. Eine gesetzliche Betreuungsperson (z. B. Angehörige, Ehrenamtliche oder Berufsbetreuer bzw. -Betreuerinnen) unterstützt dann in genau den Bereichen, in denen Hilfe nötig ist – etwa bei Finanzen, Gesundheitsfragen oder Behördenangelegenheiten. Die betroffene Person bleibt dabei so selbstbestimmt wie möglich; der Betreuungsumfang wird individuell festgelegt.
Mit einer Patientenverfügung kann man die eigenen Vorstellungen zur medizinischen Behandlung am Lebensende festlegen. Es soll sichergestellt werden, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. In der Patientenverfügung kann man individuell regeln, in welchen konkreten Krankheitssituationen medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Dies betrifft z. B. lebenserhaltende bzw. lebensverlängernde Maßnahmen sowie künstliche Ernährung. Es ist ratsam, eine Patientenverfügung mit einem Arzt oder einer Ärztin Ihres Vertrauens zu besprechen.









